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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0495,
Grundeigentum |
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493
Grundeigentum
ähnlich wic in Deutschland gestaltete sich zu Be- ^
ginn des Mittelalter>-> die Geschichte des G. in allen
westeurop. Ländern, indem überall der Feudalstaat
durch die Eroberungen der Germanen begründet
wurde. Indesseu
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100% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0496,
Grundeigentum |
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494
Grundeigentum
voll 10 bis 100 Illl.. l 4,2 Pro,;., von mehr als
100 Ka: 1,i Proz. W,25 Proz. der Betriebe und
40,23 Proz. der Fläche stehen in Zeit- oder Halbpacht.
In den Vereinigten Staaten von Ame-
rika gab es 1880: 4008 907
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99% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0493,
Grundeigentum |
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491
Grundeigentum
striche nieder, was namentlich bei den german.
Stämmen die Regel war, so bebielt derselbe den
besetzten Grund und Boden znnächst in dein Ge- l
samteigentume der freien Genossen. Indessen blieb ,
nnr ein Teil des so
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99% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0494,
Grundeigentum |
Öffnen |
492
Grundeigentum
den innern Angelegenheiten als Hofgenossen der
grundherrlichen Gerichtsbarkeit; aber sie selbst
saßen mit zu Gericht als Urteilsfinder, sie hatten
ein festes Recht auf ihr Land, die Abgaben- und
Dienstpflichten waren
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63% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Grundbeinbis Grundeigentum |
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490
Grundbein - Grundeigentum
Gruudbein, s. Keilbein.
Grundbirne, s. Kartoffel.
Grundblei, soviel wie Senkblei.
Grnndbohrer, s. Vergbohrer.
Grundbruch, s. Deich (Bd. 4, S. 8803,).
Grundbuch, im Sinne der neuern Gesetz-
gedungen
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32% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Begoniaceenbis Begriff |
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unberechtigterweise, beilegt; z. B. die sog. Sterbethaler Friedrichs d. Gr. mit "17. A. 86." und Friedrich Wilhelms IV. von 1861.
Begräbnisplätze, s. Bestattung der Toten.
Begrenzung des Grundeigentums, s. Grenze und Abmarkung.
Begriff, nach dem Wortsinn
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0780,
Bergrecht |
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Schürfen, von der Bergwerksverleihung, sowie die Bestimmungen über die Gewerkschaft und das Verhältnis des Grundeigentümers zum Bergbauberechtigten. Über letztere steht eine Novelle bevor. Das Knappschaftswesen (Bruderladen) ist durch Gesetz vom 28
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Bergwerksfeldbis Bergwerkswissenschaften |
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Fälle der Aufhebung des B. die Rechte der Realberechtigten dadurch gewahrt, daß sie die Zwangsversteigerung des Bergwerks nachzusuchen befugt sind.
Verhältnis des Grundeigentümers zum Bergbauberechtigten. Das die ausschließliche Herrschaft über
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0786,
Bergwerkseigentum |
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Mineralien und Fossilien. Ein Bergbaubetrieb durch dritte Personen ist hiernach ohne Einwilligung des Grundeigentümers nicht statthaft. Dies ist der Rechtszustand gewesen bei den Römern und Griechen, und ist es noch heute, wenn auch mit einigen
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Hypothekencertifikatbis Hypothekenschulden |
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491
Hypothekencertifikat - Hypothekenschulden
rend sonst nur die H. nach Grundstücksfolien geführt
werden. Die Einsicht der H. wird nicht bloß dem
Grundeigentümer und dem Hypothekengläubiger,
sondern jedem gestattet, welcher ein rechtliches
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0022,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
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gehen darüber hinaus, indem sie zwar an dem System des allgemeinen Pachtbetriebes festhalten, aber das gesamte Grundeigentum auf den Staat übertragen wollen, was die Beendigung der privatwirtschaftlichen und socialen Abhängigkeit der Pächter
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0781,
Bergrecht |
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eine Einigung mit dem Grundeigentümer, event. Enteignung hinsichtlich des Minerals durch Ukas.
Für Finland ist das Berggesetz vom 12. Nov. 1883 in Kraft. Dasselbe beruht auf dem Princip der Bergbaufreiheit und schließt sich im wesentlichen
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0143,
Sachsen, Königreich (Finanzwesen. Wappen. Orden. Heerwesen) |
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und die dahin zu rechnenden Äquivalente zerfallen in 10277910 M. Grundeigentum zur freien Benutzung der Krone, 53834678 M. Grundeigentum zur öffentlichen Benutzung sowie zu gemeinnützigen und allgemeinen Zwecken (einschließlich der Landes-Pfleg-, Straf
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0016,
Socialismus |
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entsprechend ist daher das Erfurter Programm formuliert (s. S. 2 fg.).
Der Agrarsocialismus will nicht wie die übrigen socialistischen Parteien eine Beseitigung des Privateigentums überhaupt, sondern nur des privaten Grundeigentums bez. des privaten
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0020,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
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der Besitztitel sich ergebende Kostspieligkeit des Besitzwechsels, kommt der Erhaltung der Besitzkonzentrierung zu gute. Außerdem pflegt im Erbfalle das Grundeigentum nicht mit Kapitalschulden, sondern nur mit Renten belastet zu werden, welche meistens nur
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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. erfahren hat. Nur wird er dem neuen Besitzer verantwortlich erst, wenn er die A. erfährt.
Anwenderecht, die Befugnis eines Grundeigentümers, bei der Bestellung seines Ackers den Pflug oder die Egge auf dem Grundstück des Nachbars umzuwenden, kommt
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Frelatierenbis Fremde |
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(namentlich Erb-
recht, Vaterschaftsklage, Grundeigentum und Hypo-
thek) für die F. besondere gesetzliche Bestimmungen.
Über das Nähere vgl. Huber, Schweizer Privatrecht,
Bd. 1 (Bas. 1886), S. 147 fg. Von andern europ.
Staaten hat Frankreich
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0369,
Schadenersatz |
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Unternehmer
zu entschädigen. (S. Enteignung.) Der Bergwerks-
besitzer, welcher den unterirdischen Bergban nicht
betreiben kann, ohne das Grundeigentum zu ge-
fäbrden, ist ohne Rücksicht auf sein Verschulden kraft
des Gesetzes für alle Schäden haftbar
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0021,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
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Konjunkturen brachten zunächst dem wohlhabenden Pächterstande große Verluste. Viele Pächter vermochten ihre Verpflichtungen nicht zu erfüllen und verloren einen größeren oder geringern Teil ihres aufgewendeten Kapitals, wie die Grundeigentümer einen Teil ihrer
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0222,
Agrargesetzgebung |
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die polit. Bewegungen von 1830 und 1848 den Anstoß zu einer ähnlichen A. (S. Frone, Reallasten, Bannrechte.) Hand in Hand mit der Aufhebung der bäuerlichen Unfreiheit und der feudalen Lasten (A. im engern Sinne) ging das Bestreben, das Grundeigentum
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 1019,
von Astimierenbis Astorga |
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lernte, 1783 nach Neuyork und trieb Handel mit den Indianern und Grenzern in den Pelzgebieten des Staates Neuyork und Canadas. 1800 besaß er 1/4 Mill. Doll., die er bis 1811 durch umsichtige Anlagen in Grundeigentum vervierfachte. 1811 suchte er den
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0460,
Commons (House of) |
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Anomalien fehlt
es auch jetzt nicht; dazu gehört namentlich die, daß
die Befähigung, die auf Grundeigentum ohne Rück-
sicht auf eine Wohnung im Wahlbezirk beruht, noch
immer -wenn auch in etwas eingeschränkter Form
- besteht, sodasi jemand
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0168,
Enteignung, Enteignungsrecht, Enteignungsverfahren |
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der auch auf an-
dern Verkcbrsgebietcn immer kräftiger sich ent-
wickelnden Bedürfnisse und zur Erfüllung des Ver-
fassungsartikels wurden in Preußen wiederholt An-
läufe gemacht, bis endlich das Gesetz über die Ent-
eignung von Grundeigentum vom
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0717,
von Festungslazarettbis Festungsrayon |
Öffnen |
von
Festungswerken, innerhalb welcher Beschränkungen
des Grundeigentums aus militär. Gründen gesetzlich
sind. Die Rücksicht auf die möglichst günstige Wir-
kung der eigenen Feuerwaffen und die Ausschließung
aller Gegenstände, die innerhalb der wirksamen
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Feuchtigkeitbis Feudalstände |
Öffnen |
sie
verliehen ist, als sein Eigentum ausgeübt, das ihm
wie das Eigentum am Grund und Boden als ein
Privatrecht gehört. Auch das Grundeigentum wird
in Verbindung mit persönlichen Verpflichtungen
gegen den Lehnsherrn (z. B. Ritterdiensten, Hof-
diensten
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0589,
von Gutsbeschreibungbis Guttapercha |
Öffnen |
" (Bd. 1-4, Lpz. 1889-93)
gab Frz. Rühl heraus.
Gutsherrlichkeit, s. Grundeigentum (Ge-
schichte, S.492K).
Gutshof, s. Landwirtschaftliche Bauten.
GutsMuths, Joh. Christoph Friedr., Pädagog
und Mitbegründer der Turntun st, geb. 9. Aug. 1759
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0826,
von Jagdelsterbis Jagdgewehre |
Öffnen |
, 25 ha in Elsaß-Lothringen, 115 ha in Österreich, 200 Joch (das Joch zu 1600 Quadratklafter) in Ungarn. Wege, Flüsse und Eisenbahnen trennen nicht. Für das Areal der Grundeigentümer, welche in zusammenhängenden Flächen nicht soviel Grundbesitz haben
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0827,
von Jagdhoheitbis Jagdrecht |
Öffnen |
daß selbstverständlicherweise fremde Grundstücke nicht
gegen den Willen der Besitzer behufs Ausübung der
Jagd betreten werden durften. Im deutschen Rechte
herrschte ursprünglich ausschließliche Iagdbefugnis
eines jeden vollfreien Grundeigentümers in seinem
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0932,
von Landklimabis Landois (Herm.) |
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sollten. Mit mehr socialistischer Tendenz trat 1870 Stamm in seiner Schrift "Die Erlösung der darbenden Menschheit" (4. Aufl., Berl. 1893) für die Verstaatlichung des Grundeigentums ein. Größeres Aufsehen erregte jedoch erst M. Flürscheim (s. d
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0949,
Landwirtschaftliche Arbeiter |
Öffnen |
der heutigen bäuerlichen Stellen zu unabhängigen Grundeigentümern, aus den hierbei nicht bedachten Personen entstand die neue Tagelöhnerklasse. Und zwar vermehrte man die Zahl der besitzlosen Arbeiter besonders dadurch in beträchtlicher Weise, daß den Inhabern
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0931,
Sicilien (Insel) |
Öffnen |
verschafft hatte, zurückgegangen, doch ist sie noch immer groß. Die Hauptkultur ist wie früher die des Weizens, dann Gerste und Bohnen. Ein Hindernis des rationellen Anbaues besteht darin, daß die großen Grundeigentümer ihr Land in kleinen Stücken auf kurze
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0007,
Socialdemokratie |
Öffnen |
und die Gemeinderäte; Schaffung ländlicher Gewerbegerichte; Verbot des Verkaufs von kommunalem Grundeigentum; Ankauf von landwirtschaftlichen Maschinen durch die Kommunen und Überlassung an die Ackerbauern zum Kostenpreise; Bildung ländlicher Einkaufs
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Stutzbeutlerbis Stylobat |
Öffnen |
und Göttingen die Rechte und wirkte seit 1820 als Advokat zu Osnabrück. 1824 wurde er Mitglied der Ständeversammlung und trat hier für die Befreiung des Grundeigentums durch Ablösung von Diensten, Zehnten, Meiergefällen u. s. w. ein. Auf dem Landtage von 1831
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Ankersteinebis Anthistiria |
Öffnen |
).
Ansiedelungsaüter, f. Ansiedelung.
Anteils- und Oewährsvertrag, ein Vertrag,
der zwiscken dem Grundeigentümer und seinem Ver-
walter abgeschlossen wird, des Inhalts, daß der
Verwalter für einen gewissen, als Minimum ange-
nommenen Gutsertrag
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0175,
von Bickernbis Bienenzucht |
Öffnen |
privaten der Grundeigentümer oder Pächter fick >
aneignen. Außerdem bestehen in Österreich verwal-
tungsrechtliche Bienenzuchtgesetze, so noch das alte
Theresianische vom 8. April 1775. Durch dasselbe
wurde den Bienemücktem nicht bloß Zehntfreiheit
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Wildbad Brennerbis Wilde Jagd |
Öffnen |
Grundeigentum das Recht zur Jagd zugleich enthalten. Die Ausübung dieses Rechts ist aber im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zum Schutze des Wildstandes durch die der Landesgesetzgebung überlassene Jagdpolizei (vgl. das Preuß. Jagdpolizeigesetz
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Coronabis Coronilla |
Öffnen |
von 12‒23 Geschworenen aus der Nachbarschaft zu untersuchen und, wenn die Jury durch ihr Verdikt eine bestimmte Person des Mordes oder Totschlags beschuldigt, einen Verhaftungsbefehl auszufertigen. Die C. wurden früher von den Grundeigentümern
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0882,
Deich |
Öffnen |
. ohne Land, kein Land ohne D." Bei
außerordentlicher Gefahr müssen sämtliche Deich-
pflichtigen die Nothilfe leisten. Der Deichlast kann
sich kein Grundeigentümer ohne Aufgabe des Pflich-
tigen Grundstücks entziehen: "Wer nicht will dei-
chen, der muh
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0501,
von Grundrentebis Grundsäge |
Öffnen |
socialistischer Färbung, wie der
Amerikaner H. George (s. d.), eine specifische G.,
welche zur Bekämpfung der gefurchtsten Monopol-
wirkungen des privaten Grundeigentums nahezu
den vollen Betrag der Gruudrente absorbieren soll.
Es wäre dies aber
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Grundsatzbis Grundsteuer |
Öffnen |
Grundbesitzer des Landes nach gleichen Normen
zur G. herangezogen werden. Nur hinsichtlich des
Grundeigentums des Staates und des Fürsten-
hauses und des zum öffentlichen Gebrauch bestimm-
ten Bodens, wie der Wege, Kirchhöfe u. s. w., er-
scheinen
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0828,
von Jagdregalbis Jagdzeug |
Öffnen |
des dem Grundeigentum
entfließenden I. ist übrigens meistens beschränkt
(s. Jagdbezirk). Kleine Grundbesitzer werden in eine
Zwangsgenossenschaft gebracht oder es wird auch
wohl den polit. Gemeinden die Verpachtung der
Jagd überlassen.
Ser
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0391,
Preußen (Landwirtschaft und Viehzucht) |
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Verfügung und Teilbarkeit des Grundeigentums ist indessen auch nicht ohne nachteilige Folgen geblieben und hat infolge der gleichen Erbteilung zur Verschuldung des ländlichen Grundbesitzes und zur Gefährdung des mittlern Bauernstandes geführt. Den
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
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durch Einrichtungen auf seinem Grund abzuführen vermag. Ebenso kann nach preuß. Recht (im ganzen Umfange der Monarchie vor 1866) jeder Grundeigentümer, sofern daraus ein überwiegender Vorteil für die Bodenkultur entsteht, verlangen, daß ihm gegen Entschädigung (vom
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0029,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
Öffnen |
das Rentenkapital hinausgehende hypothekarische Verschuldung, soweit es sich nicht um Meliorationskapitalien handelt, verboten, sondern wären ihm auch im übrigen die weitestgehenden Verfügungsbeschränkungen auferlegt. Außerdem wurde allen Grundeigentümern
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0031,
Agrarfrage (Litteratur) |
Öffnen |
durch das Erbrecht des Code civil, das auf dem Princip des Naturalteilungszwanges ruht, ist die Teilung des Grundeigentums in fortwährender Zunahme begriffen. Drei Fünftel der selbständigen Landwirte sind Eigentümer, zwei Fünftel Pächter und Teilbauern
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Absenderbis Absicht |
Öffnen |
, sondern eine Folge des unglücklichen Gesamtzustandes, der nur durch noch tiefer einschneidende wirtschaftliche und sociale Reformen gebessert werden kann, als sie bisher durchgeführt wurden. (S. Irland und Grundeigentum.)
Auch in Frankreich, mehr noch
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Absinkenbis Absolution |
Öffnen |
große Rolle. Durch Ersitzung werden Rechte erworben, wenn diese Rechte thatsächlich die Verjährungszeit hindurch ausgeübt sind, wenn also z. B. der Grundeigentümer damit, daß er durch ein Haus hindurchging, die A. verknüpfte, eine Wegegerechtigkeit
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Accepibis Acceptation |
Öffnen |
.) des Grundeigentums, Übergabe (s. d.) einer beweglichen Sache, Cession (s. d.) einer Forderung, Erbvertrag (s. d.), so tritt der Erwerb des Rechts oder doch der Titel (s. d.) zum Erwerb mit der nachfolgenden Annahme ein. Das Versprechen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Agrarierbis Agricola (Joh. Friedr.) |
Öffnen |
. Agrargesetzgebung.
Agrarverfassung, s. Agrargesetzgebung, Dorfsystem, Grundeigentum, Hofsystem.
Agraulos, s. Aglauros.
Agraviados, d. i. politisch Mißvergnügte, nannte man im 18. Jahrh. in Spanien die Edelleute, welchen die auf den Thron
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0250,
Ägypten (neuere Geschichte) |
Öffnen |
- und Bedrückungssystem.
Schon bald nach der Ausrottung der Mamluken hatte er das Grundeigentum sämtlicher Moscheen und frommen Stiftungen (Wakuf) sowie die Besitzungen
sämtlicher Erbpächter oder Multezims eingezogen. Auch brachte er den größern Teil des Grundes
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Albacetebis Albanesen |
Öffnen |
315 Albacete – Albanesen
lichen und unbeweglichen Vermögen, 5 Proz. bei jedem Verkauf von Grundeigentum, 10 Proz. von jeder verkauften Ware an den
Staat zu entrichten waren (der sog. 100., 20. und 10. Pfennig). Die strenge Durchführung dieser
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0426,
von Allionibis Allmende |
Öffnen |
am Grund und Boden (s. Markgenossenschaften, Grundeigentum), Reste, die sich
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0812,
Arbeit |
Öffnen |
der wirtschaftlich Nichtarbeitenden (müßige Grundeigentümer und Kapitalisten, Kinder, Kranke, Arme, Verbrecher) zu den Arbeitenden, die Arbeitslust, die Arbeitsfähigkeit und die Arbeitsteilung, die in den Kreisen der Arbeiter, d. h. aller wirtschaftlich
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0885,
von Arkansas Citybis Arklow (Stadt) |
Öffnen |
auf 4861115 Doll., mehr als 7 Mill. Doll. von den
Gerichten für ungesetzlich erklärte Schulden ungerechnet. Außerdem bleiben noch 3700000 Doll. unberichtigte Ansprüche, während der Wert des
Grundeigentums auf 78444227 Doll., das bewegliche
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0026,
Athen |
Öffnen |
Grundeigentum lag, teils griechischer, teils albanes. Herkunft waren. Weitläufig, mit engen und krummen Gassen, ohne Mauern (erst 1777 wurde eine, 1835 wieder abgebrochene Ringmauer, hauptsächlich aus Materialien antiker Bauwerke, um die Stadt aufgeführt), bot
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0094,
von Auflandigbis Aufliegen |
Öffnen |
Grundeigentümers, daß er sein Eigentum aufgebe und einem andern übertrage, im Gegensatz zu dem außerhalb des Gerichtes, vielleicht unter Übergabe des Grundstückes, vorgenommenen Rechtsgeschäfte. Nach den modernen Gesetzen über den Erwerb von Grundstücken
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Baratteurbis Barbados |
Öffnen |
an der Bai von Carlisle, auf der Südwestseite der Insel, ist Sitz des Gouvernements B., eines anglikan.
Bischofs, des aus 12 von der Krone ernannten Mitgliedern bestehenden Rats und der von den Grundeigentümern erwählten General-Assembly, hat
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Bauer (Wilh.)bis Bauer, Bauerngut, Bauernstand |
Öffnen |
die Kossäten (mit Häuschen und kleiner Ackerwirtschaft), die Büdner oder Häusler (kleine Grundeigentümer, die auf Tagelohn oder Gewerbebetrieb angewiesen sind) und die nichtansässigen Einlieger gegenüber.
Geschichtlich verbindet sich mit den Begriffen Bauer
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Bauerbachbis Bauernemancipation |
Öffnen |
einem der ältern Rechtsverhältnisse von ihnen besessene Land vollständig oder zu einem Teile als volles Eigentum zugesprochen wurde sowie die überkommenen Leistungen der Bauerngüter in ablösbare Reallasten umgewandelt wurden. (S. Grundeigentum, Grundlasten
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Bergwerksanteilebis Bergwerkseigentum |
Öffnen |
ist, unter oder auf welchen der Betrieb umgeht, z. B. die nach der Cleve-Märkischen Bergordnung zu entrichtende Tradde (s. d.); die nach franz. Berggesetz zu entrichtende Grundabgabe (Grundrecht);
b. die Grund- und Erbkuxe, die dem Grundeigentümer
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0787,
Bergwerkseigentum |
Öffnen |
oder in seinem eigenen Grubengebäude ein vom Verfügungsrecht des Grundeigentümers ausgeschlossenes Mineral auf der natürlichen Ablagerung entdeckt hat. Das Finderrecht muß innerhalb einer Woche nach der Entdeckung durch Mutung geltend gemacht werden
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0836,
von Bernhard (von Nordalbingen)bis Bernhardt |
Öffnen |
auf seiner Besitzung zu Kunnersdorf bei Hirschberg in Schlesien, wo er 12. Febr. 1887 starb. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: «Versuch einer Kritik der Gründe, die für großes und kleines Grundeigentum angeführt werden» (Petersb. 1849), «Geschichte
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Bestandsschätzungbis Bestätigung |
Öffnen |
für den Übergang des Grundeigentums, nicht für die Verabredung der gegenseitigen persönlichen Rechte und Verbindlichkeiten. Der Richter hat nur noch die Legitimation der Parteien und ihre Geschäftsfähigkeit zu prüfen; er verfügt, wenn in dieser Beziehung
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0030,
Birma |
Öffnen |
und Dorfschaften, alle unter besondern Beamten mit gesetzgebender, ausführender und richterlicher Macht. Die Grundeigentümer zahlten eine Art Besitzsteuer. Das meiste Kulturland war jedoch in Händen von Günstlingen und Beamten gegen eine geringe Abgabe an
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Bludenzbis Blue pills |
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Speranskijs und suchte durch die unter seinem Einflusse entstandenen Ukase von 1842 und 1847, nach welchen den Hörigen verstattet wurde, rechtsgültige Verträge mit ihren Gutsherren zu schließen und Grundeigentum zu erwerben, auf eine Besserung der Lage
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0200,
von Bodensteinbis Bodenwöhr |
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, das hintere, meist stärkere Ende der Geschützrohre, das bei Vorderladern den Boden, bei Hinterladern den Verschluß aufnimmt.
Bodenverstaatlichung, s. Grundeigentum und Landliga.
Bodenwerder (Bodonis insula), Stadt im Kreis Hameln des preuß. Reg.-Bez
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0249,
Bojardo |
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) der Fürsten im 10. bis 12. Jahrh. spielen die B. eine sehr bedeutende Rolle. Als die Fürsten ansässig und Grundeigentümer wurden, wurden ihre B. es auch. Ihre Besitzungen bilden die ausgeprägteste Form des Eigentums an Grund und Boden. Daher heißt noch
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Bonainibis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) |
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herauszugeben, was der Besitzer dafür geleistet hat (a. a. O. §. 25). Das Grundeigentum wird erworben, wenn der Veräußerer im Grundbuch fälschlicherweise als Eigentümer eingetragen war, der Erwerber aber in gutem Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0446,
Brasilien (Geschichte) |
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Rechtsunsicherheit in Bezug auf das Grundeigentum zu Wege, eine der Hauptursachen, warum die Versuche, europ. Einwanderer in Massen nach B. zu ziehen, geringen Erfolg hatten. Als 1808 der portug. Hof, der vor Napoleon geflohen war, in Rio eintraf, bevorzugte
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Capitainebis Capmany y de Montpalau |
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, abgeliefert (im Handel).
Capitay, s. Kapitai.
Capĭte censi (lat., "nach dem Kopf Geschätzte") hießen seit der Verfassung des Servius Tullius zuerst diejenigen röm. Bürger, welche ohne Grundeigentum waren. Zu ihnen gehörten auch die Handwerker
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0197,
China (Industrie. Handel) |
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wurden. Die Maßregel bewährte sich, und um eine rasche Ausdehnung der Kronländereien zu ermöglichen, wurde gesetzlich verordnet, daß mit
Ausnahme des Adels jedermann das 100 Mou übersteigende Grundeigentum gegen eine billige
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0326,
von Cincinnatusbis Cincius |
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wurden 1889/90 456000
Schweine geschlachtet und verpackt. Der Wert des
besteuerten beweglichen Eigentums betrug (1886)
42 Mill., des Grundeigentums 129 Mill. Doll. Die
Verbindung mit dem Geschä'ftsteil der untern Stadt
vermitteln zahlreiche
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0601,
von Croftsbis Crola |
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lüroltLi-z Oommi^iou ist das Voll-
zugsorgan des Gesetzes. Sie setzt insbesondere
auf Verlangen des Grundeigentümers oder der
Pächter die angemessene Pachtrcnte (kaii- rein) in
dem KaNe fest, daß die beiden Parteien sich nicht
frei verständigen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0770,
Dänemark (Geschichte) |
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die Regierung zu einem außerordentlichen Mittel: alles Grundeigentum wurde mit einer Abgabe von 6 Proz. des Wertes belegt. Mit diesen Fonds ward 1813 eine Reichsbank begründet, welche sich 1818 in ein ausschließlich dän. Privatinstitut
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Deprezbis Deputation |
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,nament-
lich für folche, welche in Naturalien bestehen. Der
Iagdbcrechtigte hatte nach älterm Rechte öfters
dem Grundeigentümer ein Wilddeputat, der
Weideberechtigte ein D. von den Erträgen der
Herde zu entrichten; ebenfo wurden Holzdepu-
tate
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0353,
von Dismembratorbis Dispache |
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. Gütcrschlächterei. - Vgl. Sckmeer, Die Dis-
membrationsfrage lHeidelb. 1845); Lette, Die Ver-
teiluug des Grundeigentums (Berl. 1858); Conrad,
Agrarstatist. Untersuchungen (in den "Jahrbüchern
für Nationalökonomie und Statistik", Jahrg. 1871
-72, Jena
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Dispositionsfondsbis Disputa |
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sind
dispositiv, denn sie kommen nur zur Anwendung,
^ wenn die Gesellschaft keine diese Punkte betreffende
Vereinbarung getroffen hat. Den Gegensatz bil-
den die zwingenden Ncchtssätze (gebietendes Recht);
z. B. Grundeigentum kann unter Lebenden
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0613,
von Dupebis Dupin (André Marie Jean Jacques) |
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zum Präsidenten gewählt, er-
lebte er in dieser Stellung abermals (2. Dez. 1851)
die gewaltsame Auflösung des Parlaments durch
den Staatsstreich Napoleons. Als das Konfiska-
tionsdekret m Bezug auf das in Frankreich befind-
liche Grundeigentum
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Durazzobis Durchfahrtsgerechtigkeit |
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, das einem Grundeigentümer zustehende dingliche Recht, über ein benachbartes Grundstück zu fahren, im
Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 549 und Österr. Bürgerl. Gesetzb. §.492 Recht des Fahrwegs , im röm. Recht
servitus viae genannt. Dieselbe enthält
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0784,
Eigentum |
Öffnen |
bereits begonnen. (S. Kommu-
nismus, Socialismus.)
Litteratur. Thiers, über das E. (deutsch von
Obermayer, Mannh. 1848); Wagner, Die Abschaf-
fung des privaten Grundeigentums (Lpz. 1870);
ders., Allgemeine Volkswirtschaftslehre. Grund-
legung (2
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Eigentümerhypothekbis Eigentumserwerb |
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oder der
Grundeigentümer durch Abzahlung und Session die
Hypothek erwirbt. Daß der Eigentümer für sich
eine Hypothek eintragen lassen kann, ist nach den
Mecklenburger Hypothetenordnungen, nach dem
Lübischen Gesetz vom 25. Juli 1868 und nach dem
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0805,
Einkommensteuer |
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Rechtstiteln ruhenden dauernden Lasten; die vom
Grundeigentum, dem Bergbau und dem Gewerbe-
betriebe zu entrichtenden direkten Staatssteuern
und die zu den Geschäftsunkosten zu rechnenden
indirekten Abgaben; die regelmäßigen jährlichen
Absetzungen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0318,
von Érsek-Ujvárbis Erskine (St. Vincent) |
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wohl vereinbar.
Selbständige vererbliche und veräußerliche Ge-
rechtsame, Iagdgerechtigkeiten, Fischereien, Rega-
lien u.s.w. werden, ähnlich wie das Grundeigentum,
für ersitzbar gehalten, doch sollen öffentlich-rechtliche
Gerechtsame
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0567,
von Faradayinbis Farbe des Himmels |
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Senûßiordens (vom Sidi Snûsi aus Tlemsen
gegründet) ist hier allmächtig und hat einen großen Teil des Grundeigentums an sich gebracht.
Farakabad , indobrit. Stadt, s. Faruchabad .
Farallones de los Frayles (spr.-alljohnes) , Gruppe
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0582,
von Farmerbundbis Farne (botanisch) |
Öffnen |
580
Farmerbund - Farne (botanisch)
(jedoch nicht zwangsweise) Grundeigentum zu erwerben und in Parzellen von 1 bis 50 Acres unter sehr
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0718,
von Festungsstrafebis Festus |
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in den F. hinein-
gezogene Grundeigentum, welches noch keinen gesetz-
lichen Beschränkungen unterlegen, hat Anspruch auf
Entschädigung für den hierdurch bedingten Minder-
wert desselben. Die Kosten für das Niederlegen der
unter diese Rubrik
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0946,
von Flußschildkrötenbis Flußspat |
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und Flößer während ihrer
Fahrt oder beim Anlanden verursacht haben, sowie
wegen des den Grundeigentümern durch die beim
Heraufziehen der Schiffe durch Pferde an ihren Grund-
stücken verursachten Schadens zu entscheiden. Dazu
kommen bei den
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0380,
von Frondienstebis Fronleichnamsspiele |
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(Herrenhose), im Mittelalter das
Besitztum jedes freien Grundeigentümers von den
weltlichen und geistlichen Herren an bis hinans zum
König. Sie entstanden in altgerman. Zeit dadurch,
daß jeder freie Grundbesitzer neben seinem Los-
gute in der Feldmark
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Fulgentius Ferrandusbis Fullerton |
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^ (ebd. 1884).
Fullerton (spr. -ert'n), Georgiana, Lady, engl.
Nomanschriftstellcrin, Tochter des ersten Grafen
Granville, geb. 13. Sept. 1812 in Tirall-Hall
(Stasfordfhire), vermählte sich 1833 mit Kapitän
F., einem irischen Grundeigentümer
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Garwhalbis Gasanzünder (elektrischer) |
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und im Gewahrsam eines Menschen befinden und
daher Gegenstand eines Diebstahls sein. Andererseits ist wegen G., welches ein Grundeigentümer, z.B. ein Fabrikant, von seinem Grundstück in
erheblicher und die Nachbarn benachteiligender Menge über
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Gebärmuttervorfallbis Gebäudesteuer |
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verschmolzen, da letztere den Reinertrag des bebauten und nicht bebauten Grundeigentums trifft; daneben besteht in Frankreich noch die Thür- und Fenstersteuer (s. Fenstersteuer). Von der G. sind öffentliche Gebäude überall frei. Zeitweilige
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Gehirnwundenbis Gehör |
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sein, derart, daß zunächst die Grundherren, deren Grundeigentum meistens durch mehrere Dörfer zerstreut lag, die auf diesem in der Hand von Hörigen befindlichen Eigentum lastenden Fronen in einem jener Dörfer zu gemeinsamer Rodung und Bestellung größerer
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Gemeinnützigbis Gemeinschaft |
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aber regelmäßig nicht mit G. vcrbuudcn. Erst in
neuester Zeit hat man einigermaßen durchgreifende
"Feldbereinigungsgesetze" erlassen. (S. Dorfsystem,
Flurzwang, Grundeigentum l Geschichte^, Zusam-
menlegung der Grundstücke.) - Vgl. von Stengel
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Gerichtssprengelbis Gerichtsstand |
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, Personenvereinen ist auck
der G. für solche Klagen, welche von denfelben gegen
ibre Mitglieder als solche oder von ihren Mitglie
dern in dieser Eigenschaft gegeneinander erhoben
werden. Ein sog. dinglicher G. ist bestimmt für
Klagen, welche das Grundeigentum
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0335,
Griechenland (Geschichte 1503-1832) |
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des Grundeigentums in die
Hände der Türken gefallen war, trat eine völlige Lähmung in der produktiven Thätigkeit des Landes ein, daher die Griechen sich fast nur
dem Handel widmeten.
Unter solchen Umständen würde die Nationalität
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0418,
Großbritannien und Irland (Verfassung der Kolonien. Finanzen) |
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wie die englischen organisiert, nur in Strafsachen ist die Organisation eine andere. Auch sind besondere Gerichtshöfe für die Regelung von Streitigkeiten zwischen Grundeigentümern und Pächtern vorhanden. Für die gewöhnlichen Gerichtshöfe ist das House of Lords
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0457,
Großbritannien und Irland (Geschichte 1892 bis zur Gegenwart) |
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Untersuchung der in den letzten Jahren erfolgten Exmissionen, mit der Absicht, event. durch gesetzliche Vorschriften die Wiedereinsetzung der exmittierten Pächter zu bewirken. Da aber der Vorsitzende dieser Kommission den Vertretern der Grundeigentümer
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0498,
von Grundgesetz (biogenetisches)bis Grundkapitalerhöhung |
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Pelzes der Säugetiere.
Grundheil, Pflanzellart, s. ll^Li-icnm.
Grundherrschaft, s. Grundeigentum (S. 491".).
Grundholde bießen die von einem größern
Grundbesitzer abhängigen hörigen Üeute und Schutz-
befohlenen. Sie wurden in älterer Zeit
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0503,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
Öffnen |
Einkommens-
zweige gleichmäßig umfassenden System der persön-
lichen Einkommens- und Vermögensbesteuerung zu
erreichen, in welchem das Grundeigentum in glei-
cher Linie mit dem beweglichen Kapitalvermögen
als eine Quelle von fundiertem Einkommen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0587,
von Güterverteilungbis Guthe (Geograph) |
Öffnen |
Gesellschaftsordnung
s. Socialismus. (S. Arbeitslohn, Bodenrente, Ge-
winnbeteiligung, Gewerkvereine, Grundeigentum,
Unternehmer, Zinsen.)
Güterwagen, s. Betriebsmittel.
Guterz, s. Erz.
Güterzüae, s. Eisenbahnzügs.
Güteverhältnis, soviel
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